“Argument gegen den Frauendiakonat ist meines Erachtens entfallen”

Der synodale Weg der katholischen Kirche weckt Hoffnungen. Andererseits stößt er auf Kritik und Skepsis bei Menschen, die nicht an eine Veränderung in der katholischen Kirche glauben, und denen mögliche Schritte nicht weit genug gehen. Was aber ist überhaupt möglich? Was kann der synodale Weg und was kann er nicht?

Professor Bernhard Sven Anuth lehrt Kirchenrecht an der Universität Tübingen. Foto: Sarah Röser

Wir sprechen mit Bernhard Sven Anuth, Professor für Kirchenrecht an der Universität Tübingen, über Chancen und Grenzen – von Amazonas bis Zölibat. Und lassen uns überraschen: Denn den Diakonat für Frauen hält Anuth theologisch wie rechtlich für möglich.

Herr Anuth, die Satzung des synodalen Wegs ist veröffentlicht. Darin steht: Beschlüsse der Synodalversammlung aus Bischöfen und katholischen Laien haben keine Rechtskraft. Als was muss man den synodalen Weg sehen, wenn er Kirchenrecht nicht ändern kann?

Als Wiederauflage des Gesprächsprozesses unter anderem Namen, würde ich sagen. Der Gesprächsprozess nach 2010 ist ohne konkrete Ergebnisse geblieben. Es sollte jetzt mehr Verbindlichkeit in den synodalen Weg kommen, das waren zumindest die Ankündigungen im Frühjahr sowohl vom ZdK (Zentralkomitee der deutschen Katholiken, Anm. d. Red.) als auch von den Bischöfen. Verbindlichkeit erzeugt der synodale Weg nach diesem Statut aber nicht. Alle Mitglieder der Synodalversammlung haben gleiches Stimmrecht. Es wird dann aber eine doppelte Zweidrittelmehrheit gefordert: eine der anwesenden Mitglieder der Synodalversammlung und darin muss eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Bischofskonferenz enthalten sein.

Also gibt es keine Mitbestimmung auf Augenhöhe.

Nein. Und es geht ja noch weiter. Wenn zwei Drittel der Bischöfe mitstimmen, gibt es einen Beschluss. Für den aber gilt laut Statut: „Beschlüsse der Synodalversammlung entfalten von sich aus keine Rechtswirkung. Die Vollmacht der Bischofskonferenz und der einzelnen Diözesanbischöfe bleibt unberührt.“ Damit ist dem Beschluss jede rechtliche Verbindlichkeit genommen. Er hat allenfalls den Charakter eines Rates oder einer Empfehlung.

Warum geht das ZdK dann mit?

Wenn gilt, was im Frühjahr gefordert wurde, müsste das ZdK so konsequent sein und sagen: Ohne echte Beschlussfähigkeit machen wir diesen synodalen Weg nicht mit. Was soll da mehr herauskommen als ein Appell? Und Appelle gibt es genug. Die Themen liegen ja auf dem Tisch, bei denen Veränderungsbedarf besteht. Kein einziger Bischof ist an die Beschlüsse gebunden, selbst wenn sie mit großer Mehrheit gefällt werden.

Aber was kann die deutsche Teilkirche überhaupt entscheiden? Es ist bisher doch nur klar geworden, was nicht kommen wird. Der Zölibat wird nicht abgeschafft, ganz zu schweigen von der Priesterweihe für Frauen …

Die Themen der Synodalforen sind „Macht und Gewaltenteilung in der Kirche“, „Priesterliche Existenz“, „Frauen in Diensten und Ämtern“ und „Leben in gelingenden Beziehungen“ – was ja die Überschrift für das Themenfeld Sexualmoral ist. Keines dieser öffentlichen Reizthemen kann teilkirchlich geregelt werden, weder der Zölibat noch die Zulassung von Frauen zur Weihe. Auch die Fragen zur Sexualmoral sind ein universalkirchliches Thema. Im Statut steht, es gehe um die Klärung von zentralen Themen und Handlungsfeldern. Ich würde die Bischöfe gern fragen, was „Klärung“ heißen soll: Mal darüber sprechen? Klärung von Veränderungsbedarfen, die dann als Wunsch, als Appell dem Papst vorgelegt werden? Das ist denkbar, aber dafür müssten die Bischöfe dann den nötigen Mut haben und an einem Strang ziehen.

An den vier Synodalforen nehmen auch Wissenschaftler teil. Dass man sich gerade zur Sexualmoral überhaupt öffnet für Stimmen aus der Wissenschaft, ist doch schon revolutionär.

Was bedeutet „öffnen“? Die kirchliche Sexualmoral ins Gespräch mit humanwissenschaftlichen Erkenntnissen zu bringen, ist so lange ungefährlich für die Kirche, wie sie beansprucht, mit humanwissenschaftlichen Erkenntnissen souverän umzugehen. Das kirchliche Lehramt sieht sich der Treue zum Evangelium verpflichtet. Es beansprucht aber, beurteilen zu können, was dem Evangelium gemäß ist und was nicht. Humanwissenschaftliche Erkenntnisse, von denen Wissenschaftler sagen würden, es gilt das bessere Argument, sind nicht argumentativ gegen das Lehramt durchsetzbar. Was dann „Öffnung“ bedeutet, wird man im Einzelfall sehen müssen. Sich gegenseitig zuhören ist noch keine inhaltliche Rezeption.

Welche Impulse können von der Amazonas-Synode für den Zölibat ausgehen? Wegen des Priestermangels dort sollen Einzelne einen Antrag stellen können, um auch als verheiratete Männer ins Priesteramt aufgenommen zu werden. Es geht also über den Charakter der Ausnahmeregelung auch im Amazonas nicht hinaus. Weltkirchlich heißt das doch wieder gar nichts …

Richtig. Aber auch das Abschlusspapier der Synode ist ohne jede rechtliche Verbindlichkeit. Es ist eine Empfehlung an den Papst. Was er sich davon zu eigen macht, entscheidet er frei. Wir müssen also das nachsynodale apostolische Schreiben von Papst Franziskus abwarten. Doch selbst wenn er diesen Vorschlag aufgriffe, bliebe es bei Ausnahmen – die es im Übrigen heute schon gibt, auch in Deutschland. Wenn evangelische Pfarrer zur katholischen Kirche konvertieren, spendet die Kirche ihnen als verheirateten Männern und gegebenenfalls Familienvätern ausnahmsweise ja auch schon die Weihe im katholischen Sinn. Das sind auf den Einzelfall bezogene Dispensen, also Befreiungen vom geltenden Gesetz.

Kann der synodale Weg dann überhaupt die Erwartungen erfüllen, die in ihn gesetzt werden?

Es ist doch das Bedürfnis vieler, dass die Kirche in Deutschland nach den Ergebnissen der MHG-Studie (zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche, die 2018 vorgestellt wurde, Anm. d. Red.) wirklich etwas ändern muss. Im Vorfeld der Veröffentlichung des Statutes für den synodalen Weg hat es ein Rechtsgutachten des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte gegeben. Darin steht ganz klar, die Kirche sei nun einmal nicht demokratisch strukturiert und Synodalität sei „kein Synonym für Demokratie oder Mehrheitsentscheidungen“. Zwar könnten Laien mitwirken an der Entscheidungsfindung, aber die eigentliche Entscheidung sei Sache des bischöflichen Amtes. Die Satzung verträgt sich mit diesen amtlichen Vorgaben, weil der synodale Weg nichts entscheiden kann. Warum man ihn durchführt? Um dem Bedürfnis, dass etwas geschehen muss, nachzukommen. Ich vermute nur, dass viele hier zu große Hoffnungen auf diesen Weg setzen.

Es steht noch im Raum, wie hoch Entschädigungen an die Opfer sexuellen Missbrauchs ausfallen. Kann denn das die deutsche Teilkirche selbst entscheiden? 

Ja, durchaus. Hier ist alles noch im Entwurfsstadium und es stehen ja sehr hohe Summen im Raum – bis zu 300.000 oder 400.000 Euro je Betroffenem. Zumal wenn stimmt, dass die Zahlen aus der MHG-Studie lediglich die Spitze eines Eisbergs sind. Da wäre durchaus zu fragen: Ist das leistbar? Von den reichen Diözesen vermutlich. Aber nicht alle sind finanziell gleich gut gestellt. Und was ist mit den Betroffenen in Ordenseinrichtungen? Ich sehe ein, dass das bisherige Modell der Anerkennung des Leids mit den dort gezahlten Summen das nachvollziehbare Bedürfnis der Betroffenen, eine echte Entschädigung zu erhalten, nicht stillen kann. Hier muss tatsächlich etwas geschehen. Ich befürchte aber, dass die genannten Summen Erwartungen geweckt haben, die schlussendlich nicht erfüllt werden und so womöglich neue Enttäuschung produzieren.

Wie beurteilen Sie die Rolle von Papst Franziskus? Manches, auch in seinem Brief „An das pilgernde Volk Gottes in Deutschland“, wirkt widersprüchlich. Einerseits ermutigt er ausdrücklich zum synodalen Weg, gleichzeitig tritt Rom auf die Bremse.

Der Brief von Papst Franziskus ist von deutschen Bischöfen höchst unterschiedlich ausgelegt worden. Die einen sehen darin eine Ermutigung, die anderen sehen die klaren Leitplanken gesetzt. Ich würde jedem raten: Lesen Sie ihn und machen Sie sich ein eigenes Bild. Mein Bild ist: Es steht Ermutigung darin, aber bemerkenswert oft auch die Erinnerung an den kirchlichen Sinn, den Sensus Ecclesiae. Das heißt: Wahrt die Einheit mit der Gesamtkirche. Was universalkirchlich vorgegeben ist, bindet Bischöfe wie Laien: beim Thema hierarchische Verfassung der Kirche, Zugang zur Weihe und damit insbesondere von Frauen zu Leitungsämtern. Es gibt Ordinariatsrätinnen und Abteilungsleiterinnen, aber das ist ein anderer Leitungsbegriff. Leitungsgewalt im kirchenrechtlichen Sinn setzt die Weihe voraus. Solange Frauen von der Weihe ausgeschlossen sind, sind sie auch von allen Ämtern ausgeschlossen, durch die eigenständig Leitungsgewalt ausgeübt wird.

Frauen sind ja auch vom Diakonat ausgeschlossen. Sehen Sie da in Zukunft eine Möglichkeit?

Papst Johannes Paul II. hat 1994 erklärt, dass die Kirche keine Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden. Diese Lehre sei „definitiv“, das ist der amtliche und rechtliche Fachbegriff für Unfehlbarkeit. Der Ausschluss von Frauen von der Priesterweihe gilt seitdem als unwiderruflich. Aber Johannes Paul II. hat ausdrücklich nur von der Priesterweihe gesprochen. Das Weihe-Sakrament wird in drei Stufen gespendet. Die Bischofsweihe als dritte Weihestufe ist dabei nach 1994 für Frauen ebenfalls unmöglich, der Diakonat als die erste Weihestufe aber nicht. Kardinal Müller, Kardinal Woelki und andere sagen, der Diakonat sei auch erfasst. Das kann ich so nicht sehen. Benedikt XVI. hat eigens den Codex des kanonischen Rechts geändert, um klarzustellen, dass Diakone eben nicht Christus als das Haupt der Kirche repräsentieren – bis dahin immer ein zentrales Argument gegen den Frauendiakonat. Das ist im Katechismus 1997 geändert worden und 2010 im Kirchenrecht: Erst mit der Priesterweihe kann ein Mann Christus als das Haupt der Kirche repräsentieren. Und damit ist ein theologisches Argument gegen den Frauendiakonat meines Erachtens entfallen. Wenn die deutschen Bischöfe hier wirklich Veränderung wollen, sollten sie den Papst darum bitten. Es muss nicht einmal das Kirchenrecht für die Weltkirche geändert werden, sondern der Papst könnte ein Ausnahmerecht für das Gebiet einer Bischofskonferenz schaffen. Diesen Vorschlag haben amerikanische Kirchenrechtler schon Mitte der 1990er-Jahre gemacht, das liegt seit 25 Jahren alles auf dem Tisch. Die Würzburger Synode hatte sich schon in den 1970er-Jahren dafür ausgesprochen. Und Kardinal Lehmann hat sich in seinen letzten Lebensjahren auf dieses Votum berufen und gesagt, darauf sollten die deutschen Bischöfe zurückkommen.

Vielleicht kommt es ja doch noch … immerhin wird dieser Wunsch auch für das Amazonas-Gebiet laut.

Das wäre etwas, was ich dem ZdK empfehlen würde: Bittet eure Bischöfe doch konkret darum. Entweder tragen sie es dem Papst vor, dann wird es spannend, was der Papst macht, aber die Bischöfe hätten sich konkret auf die Seite derer gestellt, die diesen Wunsch geäußert haben. Oder sie tun es nicht, aber dann wissen die Gläubigen auch, woran sie mit ihren Bischöfen sind.

In den Medien steht das Strukturelle im Vordergrund: Was wird geändert? Welche Verbote könnten fallen? Aber Papst Franziskus hat in seinem Brief „an das pilgernde Volk Gottes“ geschrieben: Vorsicht, es geht hier nicht nur um Strukturen. Der Papst betont den „Primat der Evangelisierung“. Er sagt damit auch, es muss einen geistlichen Prozess geben.

Der Papst verweist auf die geistliche Dimension all dieser Fragen. Ich deute es so, dass er auf den spezifischen kirchlichen Kontext solcher Strukturfragen hinweisen will: Die Kirche ist keine beliebig zu verändernde Gemeinschaft, sondern eine geistlich begründete und schlussendlich aufgrund göttlicher Vorgaben strukturierte Gemeinschaft. Denn nach kirchlichem Selbstverständnis ist die Kirche keine Erfindung von Menschen, sondern Stiftung Christi. Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil ist die Kirche eine von Christus mit hierarchischen Organen ausgestattete Gesellschaft. Welche hierarchischen Ämter in diesem geistlichen Selbstverständnis der Kirche als vorgegeben verankert sind, das entscheidet faktisch das kirchliche Lehramt. Insofern ist die Kirche eben kein Konzern oder Verband, den man beliebig umbauen kann.

„Evangelisierung“ kann ja zweierlei bedeuten: in der Bewegung nach außen das Evangelium zu den Menschen bringen. Gleichzeitig in der Bewegung nach innen Umkehr innerhalb der Kirche. In dieser Lesart hieße es doch auch: Schaut nicht nur auf Strukturen, schaut auch darauf, wo ihr selbst umkehren und euch neu auf Christus ausrichten müsst.

Diese Dimension hat es sicher. Es geht nicht nur um „Mission“. Nicht nur um Neu-Evangelisierung oder Wieder-Evangelisierung einer säkularisierten gesellschaftlichen Umgebung, sondern auch um Selbst-Evangelisierung, die Rückbesinnung auf die Wurzeln des eigenen Glaubens, die Neu- oder Wiederfundierung dieser religiösen Überzeugung. Eine Mischung aus Vergewisserung, Besinnung, Umkehr, zurück zu den Wurzeln des Evangeliums. Das ist mit guten Gründen alles hineinlesbar. Der Aufruf des Papstes ist wohl keineswegs nur im Sinne eines „nach außen“ gemeint, sondern eben auch als „auf das Eigene schauen“. Gerade vor dem Hintergrund des sogenannten Missbrauchsskandals geht es auch um Überprüfung: Welches Handeln in der Kirche war dem Evangelium gemäß und diente den Betroffenen und welches gerade nicht – und dann hoffentlich um entsprechende Korrektur.

Das Gespräch führte Eva Heuser.
Print Friendly, PDF & Email