Transparenz in der katholischen Kirche: Bitte jetzt keinen Applaus!

Die Meldung hat hohe Wellen geschlagen: Vor wenigen Tagen hat Papst Franziskus verfügt, dass kirchliche Strafverfahren bei Missbrauchsfällen nicht mehr der Geheimhaltung unterliegen. Das sogenannte „päpstliche Geheimnis“ ist damit für diese Fälle abgeschafft: Für Polizei und Staatsanwaltschaft wird es deutlich einfacher, auf Kirchenakten zuzugreifen. Ein Kommentar von Eva Heuser.

Papst Franziskus hat wichtige Schlupflöcher für Sexualstraftäter wie Vertuscher im kirchlichen Getriebe geschlossen. Doch wirft die jüngste Entscheidung des Papstes, das „päpstliche Geheimnis“ für Fälle sexuellen Missbrauchs abzuschaffen, auch wieder einmal ein Schlaglicht auf die dunklen Seiten der Kirche: auf das, was bisher möglich war. Auf die Selbstherrlichkeit, den Narzissmus, die Feigheit und menschliche Schwäche im Klerus, die ein System ermöglicht hat, dessen Erhalt für einige seiner Mitglieder höchste Priorität hatte und die dafür in Kauf genommen haben, die schwächsten Glieder der Kirche im Stich zu lassen.

Verschärft wird das kirchliche Strafrecht jetzt dort, wo es um kinderpornografische Darstellungen geht, um deren Besitz und Verbreitung. Die Altersgrenze für Opfer wird bis zur Volljährigkeit erhöht, zuvor lag sie bei 14 Jahren. Deutlich verschärft hat Papst Franziskus das Kirchenrecht auch schon in seinem Juni-Dekret „Ihr seid das Licht der Welt“, weil zum ersten Mal neben sexuellem Missbrauch auch das Vertuschen dieser Taten strafbar wurde. Verschärft wurde das Kirchenrecht gleichzeitig durch die Meldepflicht an kirchliche Vorgesetzte. All das ist gut, wichtig und richtig.

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Katholische Kirche: Der “synodale Weg” und seine Vorgeschichte – eine Chronologie

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  • Beitrag veröffentlicht:15. November 2019
  • Beitrags-Kategorie:Makro

Der “synodale Weg”, den die katholischen Bischöfe in Deutschland gemeinsam mit katholischen Laien gehen wollen, beginnt am 1. Advent. Er soll Reformen in der Kirche anstoßen. Die Themen reichen von katholischer Sexualmoral und Zölibat bis zu kirchlichen Machtstrukturen und der Rolle der Frauen. Seine unmittelbare Vorgeschichte allerdings ist lang und wurzelt im Missbrauchsskandal des Jahres 2010. 

Eine Chronologie der Ereignisse:

  • 2010 ist für die katholische Kirche in Deutschland ein Schicksalsjahr. Der sexuelle Missbrauch am Berliner Canisius-Kolleg wird publik und zieht eine Welle von Meldungen über Missbrauchsfälle nach sich.
  • Erzbischof Robert Zollitsch, damals Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz (DBK, der Zusammenschluss der deutschen Bischöfe), ruft daraufhin einen Gesprächsprozess ins Leben. Zwischen 2011 und 2015 sollen in jährlichen Gesprächsforen Antworten auf drängende Fragen gesucht werden. Das Positive: Kleriker und Nicht-Geweihte, die sogenannten Laien, kommen miteinander ins Gespräch – auch zu lange tabuisierten Themen wie Homosexualität und der Lage von wiederverheirateten Geschiedenen. Auch die Rolle der Frauen und die stärkere Teilhabe von Gläubigen am kirchlichen Leben sind Thema. Das Negative: Es bleibt meist bei Impulsen. Konkret reformiert wird nur das kirchliche Arbeitsrecht.
  • Im September 2018 stellt die DBK die sogenannte MHG-Studie zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche vor. Das Akronym „MHG“ verweist auf die Universitäten in Mannheim, Heidelberg, Gießen, deren Wissenschaftler an der Studie mitgearbeitet haben.
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“Argument gegen den Frauendiakonat ist meines Erachtens entfallen”

Der synodale Weg der katholischen Kirche weckt Hoffnungen. Andererseits stößt er auf Kritik und Skepsis bei Menschen, die nicht an eine Veränderung in der katholischen Kirche glauben, und denen mögliche Schritte nicht weit genug gehen. Was aber ist überhaupt möglich? Was kann der synodale Weg und was kann er nicht?

Professor Bernhard Sven Anuth lehrt Kirchenrecht an der Universität Tübingen. Foto: Sarah Röser

Wir sprechen mit Bernhard Sven Anuth, Professor für Kirchenrecht an der Universität Tübingen, über Chancen und Grenzen – von Amazonas bis Zölibat. Und lassen uns überraschen: Denn den Diakonat für Frauen hält Anuth theologisch wie rechtlich für möglich.

Herr Anuth, die Satzung des synodalen Wegs ist veröffentlicht. Darin steht: Beschlüsse der Synodalversammlung aus Bischöfen und katholischen Laien haben keine Rechtskraft. Als was muss man den synodalen Weg sehen, wenn er Kirchenrecht nicht ändern kann?

Als Wiederauflage des Gesprächsprozesses unter anderem Namen, würde ich sagen. Der Gesprächsprozess nach 2010 ist ohne konkrete Ergebnisse geblieben. Es sollte jetzt mehr Verbindlichkeit in den synodalen Weg kommen, das waren zumindest die Ankündigungen im Frühjahr sowohl vom ZdK (Zentralkomitee der deutschen Katholiken, Anm. d. Red.) als auch von den Bischöfen. Verbindlichkeit erzeugt der synodale Weg nach diesem Statut aber nicht. Alle Mitglieder der Synodalversammlung haben gleiches Stimmrecht. Es wird dann aber eine doppelte Zweidrittelmehrheit gefordert: eine der anwesenden Mitglieder der Synodalversammlung und darin muss eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Bischofskonferenz enthalten sein.

Also gibt es keine Mitbestimmung auf Augenhöhe.

Nein. Und es geht ja noch weiter. Wenn zwei Drittel der Bischöfe mitstimmen, gibt es einen Beschluss. Für den aber gilt laut Statut: „Beschlüsse der Synodalversammlung entfalten von sich aus keine Rechtswirkung. Die Vollmacht der Bischofskonferenz und der einzelnen Diözesanbischöfe bleibt unberührt.“ Damit ist dem Beschluss jede rechtliche Verbindlichkeit genommen. Er hat allenfalls den Charakter eines Rates oder einer Empfehlung.

Warum geht das ZdK dann mit?

Wenn gilt, was im Frühjahr gefordert wurde, müsste das ZdK so konsequent sein und sagen: Ohne echte Beschlussfähigkeit machen wir diesen synodalen Weg nicht mit. Was soll da mehr herauskommen als ein Appell? Und Appelle gibt es genug. Die Themen liegen ja auf dem Tisch, bei denen Veränderungsbedarf besteht. Kein einziger Bischof ist an die Beschlüsse gebunden, selbst wenn sie mit großer Mehrheit gefällt werden.

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