Beate Gilles: Generalin oder Sekretärin?

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Die neue Generalsekretärin der Deutschen Bischofskonferenz, Dr. Beate Gilles. Foto: Sascha Steinbach/EPA Pool

Mit der Wahl von Dr. Beate Gilles zur ersten Generalsekretärin der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) setzt die katholische Kirche in Deutschland ein Signal. Doch ist es nur ein Zeichen oder ein ernst zu nehmendes Anzeichen für eine echte Veränderung? Die Frage lässt sich auch so formulieren: Wird Dr. Beate Gilles in ihrer künftigen Funktion Generalin oder eher Sekretärin sein?

Sichtlich zufrieden stellte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, der Limburger Bischof Georg Bätzing, Beate Gilles zu Beginn der Frühjahrsvollversammlung der deutschen Bischöfe in Bonn der Öffentlichkeit vor. Er beschrieb sie als „theologisch versiert, leitungserfahren, kommunikativ, offen für Innovation, erfahren in der Steuerung von Prozessen, kirchlich loyal, rheinisch-katholisch und humorvoll“.

Damit steht erstmals eine Frau und erstmals kein Priester an der Spitze der Geschäftsführung der Bischofskonferenz. Gilles ist ab 1. Juli Koordinatorin der 68 katholischen Bischöfe im Land.

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Und was ist mit der Schöpfung?

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  • Beitrag veröffentlicht:26. September 2020
  • Beitrags-Kategorie:Religion

Klimawandel und Artensterben zählen heute zu den drängendsten Problemen unserer Welt. Christen begreifen die Erde als Gottes Schöpfung. In der katholischen und der evangelischen Kirche hat der Schutz dieser Schöpfung eine Tradition, die bis in die 70er- und 80er-Jahre zurückreicht. Schwerer tun sich mit dem Umweltschutz allerdings Christen evangelikaler Prägung. Warum ist das so – und was bewegt sich? 

Was ist eigentlich unter „evangelikal“ zu verstehen – einer Gruppe, der sich ein großer und wachsender Teil der weltweiten Christenheit zurechnet? Grob gesagt sind es Christen, die eine persönliche Umkehr zu Gott erlebt haben und die Beziehung zu Jesus Christus betonen. Die Bibel ist für sie das Wort Gottes und Maßstab für ihr Leben: „Evangelikal“ kommt von „Evangelium“. Vor diesem Denkhintergrund mag es zunächst rätselhaft erscheinen, dass gerade sie mit dem Schutz der Schöpfung bis in die jüngere Zeit gefremdelt haben – und es auch noch tun. Das hat theologische, historische und soziologische Gründe.

Und gleichzeitig ist ganz viel Bewegung in dieser Gruppe Gläubiger, die in vielen Denominationen, Kirchen und Kulturen zu finden und doch so verschieden ist, dass sie kaum unter einen Begriff gebracht werden kann. Ein Teil rechnet sich auch zur evangelischen sowie zur katholischen Kirche.

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Transparenz in der katholischen Kirche: Bitte jetzt keinen Applaus!

Die Meldung hat hohe Wellen geschlagen: Vor wenigen Tagen hat Papst Franziskus verfügt, dass kirchliche Strafverfahren bei Missbrauchsfällen nicht mehr der Geheimhaltung unterliegen. Das sogenannte „päpstliche Geheimnis“ ist damit für diese Fälle abgeschafft: Für Polizei und Staatsanwaltschaft wird es deutlich einfacher, auf Kirchenakten zuzugreifen. Ein Kommentar von Eva Heuser.

Papst Franziskus hat wichtige Schlupflöcher für Sexualstraftäter wie Vertuscher im kirchlichen Getriebe geschlossen. Doch wirft die jüngste Entscheidung des Papstes, das „päpstliche Geheimnis“ für Fälle sexuellen Missbrauchs abzuschaffen, auch wieder einmal ein Schlaglicht auf die dunklen Seiten der Kirche: auf das, was bisher möglich war. Auf die Selbstherrlichkeit, den Narzissmus, die Feigheit und menschliche Schwäche im Klerus, die ein System ermöglicht hat, dessen Erhalt für einige seiner Mitglieder höchste Priorität hatte und die dafür in Kauf genommen haben, die schwächsten Glieder der Kirche im Stich zu lassen.

Verschärft wird das kirchliche Strafrecht jetzt dort, wo es um kinderpornografische Darstellungen geht, um deren Besitz und Verbreitung. Die Altersgrenze für Opfer wird bis zur Volljährigkeit erhöht, zuvor lag sie bei 14 Jahren. Deutlich verschärft hat Papst Franziskus das Kirchenrecht auch schon in seinem Juni-Dekret „Ihr seid das Licht der Welt“, weil zum ersten Mal neben sexuellem Missbrauch auch das Vertuschen dieser Taten strafbar wurde. Verschärft wurde das Kirchenrecht gleichzeitig durch die Meldepflicht an kirchliche Vorgesetzte. All das ist gut, wichtig und richtig.

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