„Argument gegen den Frauendiakonat ist meines Erachtens entfallen“

Der synodale Weg der katholischen Kirche weckt Hoffnungen. Andererseits stößt er auf Kritik und Skepsis bei Menschen, die nicht an eine Veränderung in der katholischen Kirche glauben, und denen mögliche Schritte nicht weit genug gehen. Was aber ist überhaupt möglich? Was kann der synodale Weg und was kann er nicht?

Professor Bernhard Sven Anuth lehrt Kirchenrecht an der Universität Tübingen. Foto: Sarah Röser

Wir sprechen mit Bernhard Sven Anuth, Professor für Kirchenrecht an der Universität Tübingen, über Chancen und Grenzen – von Amazonas bis Zölibat. Und lassen uns überraschen: Denn den Diakonat für Frauen hält Anuth theologisch wie rechtlich für möglich.

Herr Anuth, die Satzung des synodalen Wegs ist veröffentlicht. Darin steht: Beschlüsse der Synodalversammlung aus Bischöfen und katholischen Laien haben keine Rechtskraft. Als was muss man den synodalen Weg sehen, wenn er Kirchenrecht nicht ändern kann?

Als Wiederauflage des Gesprächsprozesses unter anderem Namen, würde ich sagen. Der Gesprächsprozess nach 2010 ist ohne konkrete Ergebnisse geblieben. Es sollte jetzt mehr Verbindlichkeit in den synodalen Weg kommen, das waren zumindest die Ankündigungen im Frühjahr sowohl vom ZdK (Zentralkomitee der deutschen Katholiken, Anm. d. Red.) als auch von den Bischöfen. Verbindlichkeit erzeugt der synodale Weg nach diesem Statut aber nicht. Alle Mitglieder der Synodalversammlung haben gleiches Stimmrecht. Es wird dann aber eine doppelte Zweidrittelmehrheit gefordert: eine der anwesenden Mitglieder der Synodalversammlung und darin muss eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Bischofskonferenz enthalten sein.

Also gibt es keine Mitbestimmung auf Augenhöhe.

Nein. Und es geht ja noch weiter. Wenn zwei Drittel der Bischöfe mitstimmen, gibt es einen Beschluss. Für den aber gilt laut Statut: „Beschlüsse der Synodalversammlung entfalten von sich aus keine Rechtswirkung. Die Vollmacht der Bischofskonferenz und der einzelnen Diözesanbischöfe bleibt unberührt.“ Damit ist dem Beschluss jede rechtliche Verbindlichkeit genommen. Er hat allenfalls den Charakter eines Rates oder einer Empfehlung.

Warum geht das ZdK dann mit?

Wenn gilt, was im Frühjahr gefordert wurde, müsste das ZdK so konsequent sein und sagen: Ohne echte Beschlussfähigkeit machen wir diesen synodalen Weg nicht mit. Was soll da mehr herauskommen als ein Appell? Und Appelle gibt es genug. Die Themen liegen ja auf dem Tisch, bei denen Veränderungsbedarf besteht. Kein einziger Bischof ist an die Beschlüsse gebunden, selbst wenn sie mit großer Mehrheit gefällt werden.

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Chance für Veränderung

  • Beitrags-Autor:
  • Beitrag veröffentlicht:12. November 2019
  • Beitrags-Kategorie:Meinung

Ein Kommentar von Norbert Abt

Dass sich die katholische Kirche in Deutschland ab ersten Advent auf den zweijährigen synodalen Weg macht, ist zunächst eine gute Botschaft. Es zeigt aber auch, unter welchen immensen Druck und in welche Not die Kirche durch die Missbrauchsfälle geraten ist. Doch auch wenn der synodale Weg durch die Umstände geradezu erzwungen wurde, liegt darin dennoch eine Chance: Die Möglichkeit zu einer Veränderung, die den Gläubigen, auch den Frauen, größere Verantwortung überträgt.

Die Repräsentanten der Kirche haben immer wieder eine mehr als schlechte Figur gemacht, wenn es darum ging, die Missbrauchsvorwürfe zu prüfen und die Gläubigen, in der Regel Kinder, aber auch Frauen, vor Priestern und deren sexueller Gewalt zu schützen. Das ist mehr als beschämend. Bisher hat die Kirche die Schuld ihrer Priester eher bemäntelt als bekannt sowie den Opfern keinen oder viel zu spät Glauben geschenkt und, wenn es zutreffende Vorwürfe waren, ihnen keine oder zu wenig Fürsorge und Entschädigung zukommen lassen. Das ist einer christlichen Kirche nicht würdig und entspricht nicht dem Geist des Evangeliums.

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