Transparenz in der katholischen Kirche: Bitte jetzt keinen Applaus!
Die Meldung hat hohe Wellen geschlagen: Vor wenigen Tagen hat Papst Franziskus verfügt, dass kirchliche Strafverfahren bei Missbrauchsfällen nicht mehr der Geheimhaltung unterliegen. Das sogenannte „päpstliche Geheimnis“ ist damit für diese Fälle abgeschafft: Für Polizei und Staatsanwaltschaft wird es deutlich einfacher, auf Kirchenakten zuzugreifen. Ein Kommentar von Eva Heuser.
Papst Franziskus hat wichtige Schlupflöcher für Sexualstraftäter wie Vertuscher im kirchlichen Getriebe geschlossen. Doch wirft die jüngste Entscheidung des Papstes, das „päpstliche Geheimnis“ für Fälle sexuellen Missbrauchs abzuschaffen, auch wieder einmal ein Schlaglicht auf die dunklen Seiten der Kirche: auf das, was bisher möglich war. Auf die Selbstherrlichkeit, den Narzissmus, die Feigheit und menschliche Schwäche im Klerus, die ein System ermöglicht hat, dessen Erhalt für einige seiner Mitglieder höchste Priorität hatte und die dafür in Kauf genommen haben, die schwächsten Glieder der Kirche im Stich zu lassen.
Verschärft wird das kirchliche Strafrecht jetzt dort, wo es um kinderpornografische Darstellungen geht, um deren Besitz und Verbreitung. Die Altersgrenze für Opfer wird bis zur Volljährigkeit erhöht, zuvor lag sie bei 14 Jahren. Deutlich verschärft hat Papst Franziskus das Kirchenrecht auch schon in seinem Juni-Dekret „Ihr seid das Licht der Welt“, weil zum ersten Mal neben sexuellem Missbrauch auch das Vertuschen dieser Taten strafbar wurde. Verschärft wurde das Kirchenrecht gleichzeitig durch die Meldepflicht an kirchliche Vorgesetzte. All das ist gut, wichtig und richtig.